REISEINFORMATIONEN     zurück     weiter

Dies bedeutet, dass auch von allen österreichischen Staatsbürgern bei der Einreise in die Vereinigten Staaten im Zuge der Grenzkontrolle biometrische Merkmale (Fingerabdrücke, digitales Foto) abgespeichert werden. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden wären an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten.
Dieses "US-VISIT"-Kontrollsystem ist derzeit bei den Grenzkontrollstellen von 115 Flug- und 14 Seehäfen der Vereinigten Staaten bereits operativ. Bis 31. Dezember 2004 wurde dieses System auch auf die 50 wichtigsten Grenzkontrollstellen zu Lande und sukzessive auf alle 165 Grenzkontrollstellen zu Lande ausgeweitet.
Achten Sie grundsätzlich darauf, dass die weiße oder grüne I-94-Karte, die bei der Einreise in den Pass geheftet wird, bei der Ausreise abgegeben wird (diese wird üblicherweise von der Fluggesellschaft beim Check-in entfernt). Im Zuge eines Pilotprojekts sind an manchen größeren US- Flughäfen ausreisende ausländische Personen angehalten, ihre Ausreise vollelektronisch in Eigenregie durchzuführen; bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Aufschrift US VISIT bzw. fragen Sie Angehörige des Flughafenpersonals, ob ein Kiosk von US VISIT im Abflugbereich vorhanden ist.

Nähere Informationen im Internet unter:
Department of Homeland Security bzw. Department of Homeland Security - Travel & Security

Zur genauen Klärung des Aufenthaltszweckes (z.B. Teilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen/Konferenzen wird von US-Seite als Aufenthaltszweck "business" verstanden) empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der US-Konsularabteilung. Visaantragsteller werden grundsätzlich auch einem Interview durch einen US- Konsularbeamten unterworfen, von der Interviewpflicht ausgenommen sind lediglich Jugendliche unter 16 Jahren, von US- Regierungsorganisationen eingeladene Personen, Diplomaten an bilateralen und multilateralen Vertretungsbehörden sowie Personen, die bereits mehrmals US-Visas erhalten hatten und gegen die keine einschlägigen Vormerkungen bestehen (bona fide - Visawerber). Bitte beachten Sie auch die Informationen der amerikanischen Botschaft in Wien des U.S. Department of State/Bureau of Consular Affairs (auf englisch), sowie der amerikanischen Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Service; auf englisch). Informationen zu den Einreisevorschriften bei Studienaufenthalten in den USA bietet das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS).

Für touristische und Geschäftsreisen können österreichische StaatsbürgerInnen im Rahmen des Permanent Visa Waiver Programs für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei in die USA einreisen, wenn sie mit einem Vertragspartner (signatory carrier; Flug- bzw. Kreuzfahrtlinie) einreisen und die Wiederausreise (z.B. anhand eines bestätigten Retourtickets - KEIN OFFENES RETOURTICKET) nachweisen können. Das Permanent Visa Waiver Program gilt nicht generell für alle sondern nur für vertraglich festgesetzte Flug- und Kreuzfahrtslinien (signatory carrier).