REISEINFORMATIONEN 
Einfuhr: Mitgeführte Devisen müssen erst ab einem Betrag von US$ 10.000,-- deklariert werden; die Einfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten). Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!

Ausfuhr: Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.

Östereichische Botschaft in Kairo
El Nile Street/Corner 5, Wissa Wassef Street, 5th Floor, Riyadth-Tower, Giza, 11111 Kairo
Telefon: (+20/2) 570 29 75 (Amt)
(+20/2) 09000678 (Visaanträge-Terminvereinbarungen)
(+20/2) 2102 (Visaanträge-Terminvereinbarungen)
Telefax: (+20/2) 570 29 79 (Amt)
E-Mail:
Internet: www.austriaegypt.org
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.bmaa.gv.at
Einfuhr: Mitgeführte Devisen müssen erst ab einem Betrag von US$ 10.000,-- deklariert werden; die Einfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten). Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!
Ausfuhr: Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.
Östereichische Botschaft in Kairo
El Nile Street/Corner 5, Wissa Wassef Street, 5th Floor, Riyadth-Tower, Giza, 11111 Kairo
Telefon: (+20/2) 570 29 75 (Amt)
(+20/2) 09000678 (Visaanträge-Terminvereinbarungen)
(+20/2) 2102 (Visaanträge-Terminvereinbarungen)
Telefax: (+20/2) 570 29 79 (Amt)
E-Mail:
Internet: www.austriaegypt.org
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.bmaa.gv.at

