REISEINFORMATIONEN     zurück     weiter

Versicherung: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr: Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen, in Dublin außerdem Stadtbahn (mit Verbindung zu den Vororten) und 2 Straßenbahnlinien. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und der Zulassungsschein mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gelten 0,8 Promille. Achtung, in Irland gilt Linksverkehr!

Einfuhr: Unbeschränkte Einfuhr von Euro und Fremdwährung. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Die Einfuhr von frischem Fleisch ist verboten. Die Mitnahme von hitzebehandelten Fleischprodukten, Fleisch in Dosen sowie die Einfuhr von Molkereiprodukten ist gestattet, sofern die Erzeugnisse von EU-approbierten Verarbeitungsbetrieben stammen. (Weitere Informationen siehe auch www.irlgov.ie/daff). Die Einfuhr von Waffen ist mit Ausnahme von Jagdwaffen verboten. Für Jagdwaffen muss eine Genehmigung beim zuständigen irischen Justizministerium (Department of Justice, Equality & Law Reform; Firearms Section, 72-76 St. Stephens Green, Dublin 2, Tel. 0353 1 6028202, Fax: 00353 1 6615461) beantragt werden. Weitere Informationen sind unter www.justice.ie bzw. über e-Mail unter info@justice.ie zu erhalten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Irland ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Haustiere wie Hunde und Katzen können von Österreich und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten aus direkt nach Irland begleitet mitgebracht werden. Die Tiere müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie benötigen jedoch einen gültigen EU Pet Reisepass ( Identifizierung des Tieres durch Mikrochip, Impfung, Bluttests, Gesundheitszeugnis und Bescheinigung über Freiheit von Zecken, Flöhen und Wurmbefall ). Auskünfte erteilen Tierärzte und die Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in 2340 Mödling, Robert Kochgasse 17 ( Tel.: 02236 22411). Ausführliche Informationen geben die Internetseiten des irischen Department of Agriculture unter www.irlgov.ie/daff ( nur in englischer Sprache)

Ausfuhr: Die Ausfuhr von Euro sowie die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.