REISEINFORMATIONEN
Versicherung: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der eine gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist in GB nicht notwendig. Im Krankheitsfall genügt die Vorlage des österreichischen Reisepasses. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr: Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in London U-Bahnen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gilt Gurten- sowie Sturzhelmpflicht. Achtung, im Vereinigten Königreich herrscht Linksverkehr.

Einfuhr: Das Vereinigte Königreich ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte (Maestro, EC, Kreditkarte) über die zahlreichen Geldautomaten möglich.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Fleischprodukte dürfen nicht eingeführt werden.
Für Babynahrung zum persönlichen Verbrauch, Milch, Schokolade und Kekse gibt es keine Beschränkungen.
Domestizierte Katzen und Hunde aus Österreich dürfen ohne Quarantäne nach GB eingeführt werden. Andere Säugetiere unterliegen weiterhin den Quarantänebestimmungen. Für die Einfuhr von Katzen und Hunden müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Weitere ausführliche Informationen dazu sind auf der Website der Britischen Botschaft in Wien sowie des Department for Environment, Food and Rural Affairs zu finden.

Ausfuhr: Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.
Versicherung: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der eine gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist in GB nicht notwendig. Im Krankheitsfall genügt die Vorlage des österreichischen Reisepasses. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr: Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in London U-Bahnen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gilt Gurten- sowie Sturzhelmpflicht. Achtung, im Vereinigten Königreich herrscht Linksverkehr.
Einfuhr: Das Vereinigte Königreich ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte (Maestro, EC, Kreditkarte) über die zahlreichen Geldautomaten möglich.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Fleischprodukte dürfen nicht eingeführt werden.
Für Babynahrung zum persönlichen Verbrauch, Milch, Schokolade und Kekse gibt es keine Beschränkungen.
Domestizierte Katzen und Hunde aus Österreich dürfen ohne Quarantäne nach GB eingeführt werden. Andere Säugetiere unterliegen weiterhin den Quarantänebestimmungen. Für die Einfuhr von Katzen und Hunden müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Weitere ausführliche Informationen dazu sind auf der Website der Britischen Botschaft in Wien sowie des Department for Environment, Food and Rural Affairs zu finden.
Ausfuhr: Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.

