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Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für Waren über einem Gesamtwert von € 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen über einen Drittstaat.

Ausfuhr: Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab Beträgen von umgerechnet € 6.010,- jedoch deklarationspflichtig.
Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für Waren über einem Gesamtwert von € 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen über einen Drittstaat.

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