REISEINFORMATIONEN     zurück     weiter

Versicherung: Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Gleichfalls zu empfehlen sind eine Unfall- und generelle Reiseversicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Bargeld und Kreditkarten, Reisedokumenten und Reisegepäck.

Verkehr: Südafrika verfügt über ein ausgezeichnetes Straßennetz und die Verkehrsteilnehmer verhalten sich im allgemeinen korrekt und höflich. Dennoch ist Vorsicht geboten, da zahlreiche Autolenker über keinen gültigen Führerschein verfügen und besonders an Wochenenden alkoholisierte Fahrer unterwegs sind (die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille und auf ihre Überschreitung stehen strenge Strafen). Mietwagen sind in allen größeren Städten verfügbar. Ein ausländischer Führerschein entspricht nur dann den Anforderungen der südafrikanischen Straßenverkehrsordnung, wenn dieser ein Lichtbild des Inhabers enthält und in englischer Sprache ausgestellt ist. Das Mitführen einer englischen Übersetzung ist keineswegs ausreichend. Bei einem Aufenthalt in Südafrika bis zur Dauer eines Jahres kann ein internationaler Führerschein benutzt werden, bei einem länger als ein Jahr dauernden Aufenthalt wäre eine südafrikanische Driving Licence beim Department of Transport zu beantragen. Die Benützung von Mobiltelefonen ist nur mit eingebauter Freisprecheinrichtung erlaubt (auf Verletzung stehen hohe Geldstrafen und bis zu einem Jahr Gefängnis). Achtung, in Südafrika besteht Linksverkehr! Binnenflüge bestehen zu allen größeren Städten mit guter Frequenz. Zug- und Kommunalverkehr sind dagegen unzureichend. Wegen der Sicherheitslage ist im allgemeinen von der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel abzuraten. Ausnahmen bilden spezielle Zugverbindungen wie z.B. nach Kapstadt und zu den Viktoriafällen (auch der luxuriöse Blue Train, der längerfristig vorausgebucht werden muß) und die Intercity-Busverbindungen.

Einfuhr: Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von R 5.000.- erlaubt, die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig. Euro sind fast ebenso gefragt und bei größeren Bankfilialen umwechselbar wie britische Pfund, US-Dollar. International gängige Kreditkarten und Reiseschecks werden fast überall akzeptiert; auch Travellerschecks können empfohlen werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 18 Jahren wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen) . Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen.
Mehr Informationen unter www.sars.gov.za