REISEINFORMATIONEN     zurück     weiter

Verkehr: Gut ausgebautes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit niedrig. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Grüne Versicherungskarte ist verpflichtend, ansonsten muß eine Haftpflichtversicherung an der Grenze abgeschlossen werden. Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Die Straßenverkehrsregeln entsprechen den österreichischen, werden aber außerordentlich häufig mißachtet, weswegen äußerste Vorsicht und defensives Fahren, besonders in Stadtnähe und nachts, geboten sind.

Einfuhr: Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist möglich, US Dollar und Euro werden aber noch leichter akzeptiert. Euroschecks werden nur von Banken eingelöst, Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Außerdem können bei einigen Bankomat-Automaten mit österreichischen Scheckkarten Geldbeträge in der Landeswährung abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 7x7 cl bzw. 5x1 l Alkohol, wobei die Getränkesorten gemischt sein müssen). Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Ausfuhr: Unbeschränkte Ausfuhr der Landeswährung und Fremdwährung ist nur bis zu einem Betrag von US Dollar 5.000,-- möglich (für Beträge darüber muß die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist striktest untersagt. Bei ethnografischen Gegenständen (z.B. Teppiche, Kelims u. ä.) sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von „Händlern“ gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine nach Österreich auszuführen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.