REISEINFORMATIONEN 
Verkehr: Lokale Verkehrsmittel: Taxis und Mietwagen. Bei Taxifahrten wird empfohlen den Fahrpreis im Vorhinein auszumachen, da keine Taxameter verwendet werden.Anreise per Flugzeug oder Schiff (ganzjährige Fährverbindung zu Italien). Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die grüne Versicherungskarte wird anerkannt. Bei der Anmietung eines Leihwagens gilt ein Mindestalter von 25 Jahre bzw. von 21 Jahren, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Generell gelten 0,0 Promille. Es gibt auch lokale Linienbusse, die allerdings veraltet und oft überfüllt sind. Diese Busse haben einen unregelmäßigen Fahrplan und starten vom Hauptbusbahnhof in Valletta aus, von wo sie mit einem sternförmigen Liniennetz alle größeren Ortschaften in Malta anfahren. Wegen ihrer Farbenpracht und der alten Kfz-Modelle gehören sie zu den Touristenattraktionen in Malta. Wegen der schlechten Straßenbeleuchtung ist bei Nacht erhöhte Vorsicht geboten. Achtung, auf Malta Linksverkehr.

Einfuhr: In- und ausländische Währung kann unbegrenzt nach Malta eingeführt werden. Summen über 5.000 malt. Lira (ca. 12.000 Euro) bzw. dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen sind bei der Einreise zu deklarieren . Für die Einfuhr von Gütern für den persönlichen Bedarf (auch Alkohol, Tabak etc.) gelten ab 1. Mai 2004 dieselben Schwellenwerte wie für die Einreise in andere EU Staaten. Die Einfuhr folgender Güter ist entweder generell untersagt oder nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt: Waffen (inkl. Springmesser, Totschläger), Drogen, gefälschte oder illegal kopierte Produkte, bestimmte Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte, Tiere (auch Haustiere), aus gefährdeten oder geschützten Tieren gewonnene Produkte, Funkgeräte (z.B. CB-Funkanlagen).Bei Haustieren bestehen Ausnahmen von den EU-Einfuhrbestimmungen, es kann zu quarantäneerfordernissen kommen.

Ausfuhr: Es sind keine absoluten Ausfuhrverbote bekannt. Artefakte, die mehr als 50 Jahre alt sind, dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung ausgeführt werden.
Österreichische Botschaft in Valletta
Whitehall Mansions, 3rd floor, Ta'Xbiex Seafront, Ta'Xbiex, MSD 11, Malta
Telefon: (+356) 23 27 90 00 (Amt)
(+356) 23 27 99-DW (Amt)
Telefax: (+356) 21 31 74 30
E-Mail:
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.bmaa.gv.at
Verkehr: Lokale Verkehrsmittel: Taxis und Mietwagen. Bei Taxifahrten wird empfohlen den Fahrpreis im Vorhinein auszumachen, da keine Taxameter verwendet werden.Anreise per Flugzeug oder Schiff (ganzjährige Fährverbindung zu Italien). Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die grüne Versicherungskarte wird anerkannt. Bei der Anmietung eines Leihwagens gilt ein Mindestalter von 25 Jahre bzw. von 21 Jahren, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Generell gelten 0,0 Promille. Es gibt auch lokale Linienbusse, die allerdings veraltet und oft überfüllt sind. Diese Busse haben einen unregelmäßigen Fahrplan und starten vom Hauptbusbahnhof in Valletta aus, von wo sie mit einem sternförmigen Liniennetz alle größeren Ortschaften in Malta anfahren. Wegen ihrer Farbenpracht und der alten Kfz-Modelle gehören sie zu den Touristenattraktionen in Malta. Wegen der schlechten Straßenbeleuchtung ist bei Nacht erhöhte Vorsicht geboten. Achtung, auf Malta Linksverkehr.
Einfuhr: In- und ausländische Währung kann unbegrenzt nach Malta eingeführt werden. Summen über 5.000 malt. Lira (ca. 12.000 Euro) bzw. dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen sind bei der Einreise zu deklarieren . Für die Einfuhr von Gütern für den persönlichen Bedarf (auch Alkohol, Tabak etc.) gelten ab 1. Mai 2004 dieselben Schwellenwerte wie für die Einreise in andere EU Staaten. Die Einfuhr folgender Güter ist entweder generell untersagt oder nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt: Waffen (inkl. Springmesser, Totschläger), Drogen, gefälschte oder illegal kopierte Produkte, bestimmte Pflanzen und landwirtschaftliche Produkte, Tiere (auch Haustiere), aus gefährdeten oder geschützten Tieren gewonnene Produkte, Funkgeräte (z.B. CB-Funkanlagen).Bei Haustieren bestehen Ausnahmen von den EU-Einfuhrbestimmungen, es kann zu quarantäneerfordernissen kommen.
Ausfuhr: Es sind keine absoluten Ausfuhrverbote bekannt. Artefakte, die mehr als 50 Jahre alt sind, dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung ausgeführt werden.
Österreichische Botschaft in Valletta
Whitehall Mansions, 3rd floor, Ta'Xbiex Seafront, Ta'Xbiex, MSD 11, Malta
Telefon: (+356) 23 27 90 00 (Amt)
(+356) 23 27 99-DW (Amt)
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