REISEINFORMATIONEN     zurück     weiter

Vorsicht: In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung geachtet werden, sowie anstrengende Betätigungen reduziert werden. Leitungswasser weist regional und saisonal unterschiedliche Qualität auf. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.

Versicherung
: Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr: Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafmaßnahmen (bis zur Abnahme von Führerscheinen) wird hingewiesen. Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom U-Bahnen. Bei Reiseantritt in Zügen ist die Fahrkarte unbedingt vorher zu entwerten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKW's und LKW's müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gilt gelten 0,5 Promille.
Seit 1.7.2004 dürfen auch in Italien Mopeds bzw. Mikroautos mit Hubraum bis 50 cm3 und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nur mehr von Personen gelenkt werden, die zumindest einen Mopedausweis besitzen. Leider besteht gegenwärtig noch keine Klarheit darüber, ob österreichische Mopedausweise von den italienischen Behörden anerkannt werden.
Ab 01.04. 2004 gilt für Autolenker in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (v.a. Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn zum Aufstellen des Pannendreiecks betritt, muss dabei ebenfalls eine solche Warn- bzw. Leuchtweste oder zumindest "lichtreflektierende Vorrichtungen" anlegen.