REISEINFORMATIONEN 
Seit 1. Juli 2003 wurden die Geldstrafen erhöht: Verletzung der Helm- bzw. Gurtenpflicht (bis zu € 550,20) Telefonieren am Steuer (bis zu € 275,10) gefährliche Überholmanöver (von mindestens € 68,25 bis zu € 1.083,60) Fahren auf der falschen Straßenseite (bis zu € 1.083,60) Auf den italienischen Autobahnen herrscht in der Regel Mautpflicht. Es gibt in Italien mehrere Polizeiwachkörper: staatliche Polizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili urbani, Polizia municipale); bei Autounfällen können mehrere Wachkörper gleichzeitig zuständig sein. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen!
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.

Einfuhr: Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet ca. EUR 10.330,-,-- in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Ausfuhr: Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten
Österreichische Botschaft in Rom
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom
Telefon: (+39) 06 844 014-1 (Amt)
(+39) 06 844 014-227 (Landwirtschaftsattaché)
Telefax: (+39) 06 854 32 86 (Amt)
(+39) 06 854 32 86 (Landwirtschaftsattaché)
E-Mail: (Amt)
(Landwirtschaftsattaché)
Internet: www.aussenministerium.at/rom
www.austria.it
Seit 1. Juli 2003 wurden die Geldstrafen erhöht: Verletzung der Helm- bzw. Gurtenpflicht (bis zu € 550,20) Telefonieren am Steuer (bis zu € 275,10) gefährliche Überholmanöver (von mindestens € 68,25 bis zu € 1.083,60) Fahren auf der falschen Straßenseite (bis zu € 1.083,60) Auf den italienischen Autobahnen herrscht in der Regel Mautpflicht. Es gibt in Italien mehrere Polizeiwachkörper: staatliche Polizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili urbani, Polizia municipale); bei Autounfällen können mehrere Wachkörper gleichzeitig zuständig sein. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen!
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.
Einfuhr: Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet ca. EUR 10.330,-,-- in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr: Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten
Österreichische Botschaft in Rom
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom
Telefon: (+39) 06 844 014-1 (Amt)
(+39) 06 844 014-227 (Landwirtschaftsattaché)
Telefax: (+39) 06 854 32 86 (Amt)
(+39) 06 854 32 86 (Landwirtschaftsattaché)
E-Mail: (Amt)
(Landwirtschaftsattaché)
Internet: www.aussenministerium.at/rom
www.austria.it

